Was ist für dich unverzichtbar? Wie kann die Ausbildung künftig noch besser laufen? Was läuft schief und muss dringend geändert werden?
Wir haben fleißig eure Forderungen gesammelt und werden diese jetzt intensiv diskutieren und mit in die Tarifverhandlung tragen.
Bald gibt's mehr Infos zu den Ergebnissen!
Aktuell läuft der Stärketest. Hier könnt ihr den Arbeitgebern zeigen, dass ihr gemeinsam hinter den Forderungen steht und schon mal richtig Druck machen. In Form von Aktionen oder Versammlungen, z.B. mit unserem Forderungsbanner oder einer Abstimmung, zeigt ihr, dass ihr die Forderungen unterstützt.
Ihr wollt auch teilnehmen? Besprecht euch dafür mit euren Jugendsekretär*innen vor Ort und plant den Stärketest in eurem Betrieb / eurer Dienststelle.
Heute gab es wieder kein Angebot von Arbeitgeberseite in den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst. Enttäuschend!
Für uns ist aber klar, Nachwuchskräfte bleiben dem öffentlichen Dienst nur mit einer deutlichen Steigerung der Ausbildungsvergütungen erhalten! Außerdem müssen die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen attraktiver werden!
Am 26.2. gehen wir bundesweit für bessere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst auf die Straße!
- Berlin, 9:30h: Paula-Thiede-Ufer ver.di
- Esslingen, 10h: Bahnhofsvorplatz
- Gelsenkirchen, 10h: Heinrich-König-Platz
- Hamburg, 10h: AK St. Georg (Haltestelle)
- Hannover, 10h: Pavillon Kulturzentrum
- Kiel, 9:30h: Asmus-Bremer-Platz
- Mannheim, 10:15h: Unimedizin
- Nürnberg, 10:30h: Kornmarkt
In der harten dritten Verhandlungsrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen konnte wieder kein Tarifergebnis erzielt werden. Die Verhandlungspartner waren trotz mehrerer Versuche nicht zu einer Einigung bereit. Wir sagen: UNFASSBAR! Nun haben die Arbeitgeber die Schlichtung angerufen – dieser Aufforderung müssen wir folgen.
1. Was ist eine Schlichtung eigentlich?
Arbeitgeber, Gewerkschaften und externe unparteiische Schlichter*innen treffen sich nach einer festgefahrenen Tarifverhandlung um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Rahmen der Schlichtung wird ist in einer Schlichtungsvereinbarung festgelegt.
2. Warum wird diese Schlichtung durchgeführt?
2011 haben die Tarifparteien bestehend aus Gewerkschaften und Arbeitgebern eine Schlichtungsvereinbarung abgeschlossen. Diese Vereinbarung bietet beiden Tarifvertragsparteien die Möglichkeit, die Schlichtung einzuberufen, wenn die Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt wurden.
3. Wer kann die Schlichtung beantragen?
Nach der förmlichen Erklärung des Scheiterns der Tarifverhandlungen kann die Schlichtung von den Tarifvertragsparteien angerufen werden. Die Schlichtung kann somit seitens der Arbeitgeber, aber auch der Gewerkschaften angerufen werden. Es muss 24 Stunden nach Scheitern der Tarifverhandlungen erfolgen. Die Arbeitgeber haben bereits die Schlichtung förmlich angerufen.
4. Wer sitzt in der Schlichtungskommission?
Die Schlichtungskommission besteht aus 2 Vorsitzenden: die Arbeitgeberseite und die Gewerkschaften dürfen je eine*n vorsitzenden Schlichter*in benennen. In der Schlichtungskommission sind außerdem jeweils 12 Vertreter*innen seitens der Gewerkschaften und 12 Vertreter*innen seitens der Arbeitgeber. (paritätische Besetzung) Der amtierende Vorsitzende mit Stimmrecht, Roland Koch wurde von der Arbeitgeberseite benannt. Von Gewerkschaftsseite wurde Hans-Henning Lühr benannt.
5. Wie lange dauert so eine Schlichtung und wann gibt’s Neues?
Durch die vertraglich festgelegten Fristen beginnt die Schlichtung voraussichtlich am 24.03.2025 und endet spätestens mit Bekanntgabe der Einigungsempfehlung am 31.03.2025. Beide Parteien können eine zeitlich begrenzte Unterbrechung verlangen. Während des Schlichtungsverfahrens werden keine Zwischenergebnisse veröffentlicht. Die nächsten Informationen erhaltet ihr daher erst mit Bekanntgabe der Schlichtungsempfehlung, spätestens am 01.04.2025. Aber Achtung, ein Schlichtungsergebnis ist kein Tarifergebnis, sondern nur eine Ergebnis Empfehlung. Anschließend finden wieder Verhandlungen statt, an der unsere Gremien beteiligt werden.
6. Was ist mit den Streiks?
Vom Beginn des dritten Kalendertages, der auf den Tag der Anrufung folgt, besteht Friedenspflicht. Die Friedenspflicht endet, wenn einer der Tarifvertragsparteien nach Wiederaufnahme der Verhandlungen diese für gescheitert erklärt oder wenn die Einigungsempfehlung nicht frist¬gemäß zugestellt wird. Gestreikt werden darf nur außerhalb der Friedenspflicht.
7. Was ist der aktuelle Stand?
Das erste und letzte Angebot der Arbeitgeber* innen für Auszubildende, dual Studierende und Praktikant*innen, bevor sie das Scheitern erklärt haben lautet wie folgt: Sie wollen eine unbefristete Übernahme nur ab der Abschlussnote zwei oder besser. Die Erhöhung der Studierenden und Ausbildungsvergütung sowie Entgelte der ausgelernten Beschäftigten sollte in drei Schritten erfolgen: 1.10.25 -> +2%; 1.7.26 -> +2%; 1.7.27 ->+1,5% und das bei einer Laufzeit von 36 Monaten. Zuletzt haben die Arbeitgeber in einem „Gedankenspiel“ eine Erhöhung von 50€ ab dem 01.04.2025 und eine weitere Erhöhung um 50€ ab dem 01.07.2026 überlegt. Beim Thema der unbefristeten Übernahme haben sie „laut gedacht“, dass die unbefristete Übernahme an eine Note von mindestens gut, vielleicht auch bis befriedigend geknüpft werden soll, wenn auch Bedarf besteht. Leider konnte an diesem Punkt nicht weiterverhandelt werden, da die Arbeitgeberseite die Verhandlungen abgebrochen hat.
Hier findet ihr die Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission: